Reinigungskraft & Gartenhilfe – kann ich das wirklich von der Steuer absetzen?
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Reinigungskraft & Gartenhilfe – kann ich das wirklich von der Steuer absetzen?
von Peacy am 23.02.2026 14:41Ich habe seit diesem Jahr jemanden, der bei mir regelmäßig putzt, und im Sommer hilft mir zusätzlich jemand im Garten. Bisher habe ich die Rechnungen einfach bezahlt und abgeheftet, aber jetzt meinte ein Freund, dass ich mir damit Steuern zurückholen könnte. Ich will nur nichts falsch machen, bevor ich es in der Steuererklärung angebe.
Was genau davon darf ich tatsächlich ansetzen?
Re: Reinigungskraft & Gartenhilfe – kann ich das wirklich von der Steuer absetzen?
von Romero am 23.02.2026 16:04Ja, das kannst du in vielen Fällen absetzen, solange es als haushaltsnahe Dienstleistung gilt und du per Überweisung gezahlt hast.
Dazu zählen typischerweise Putzen, Treppenhaus- oder Gartenarbeit sowie Winterdienst.
Wichtig ist, dass nur die Arbeitskosten berücksichtigt werden, nicht das Material.
Du kannst dabei 20 % der Kosten bis maximal 4.000 € im Jahr steuerlich geltend machen.
Ganz gut erklärt ist das hier. Auf der Seite stehen auch Beispiele wie Reinigung oder Hausmeisterservice.
Zusätzlich lassen sich sogar bestimmte Handwerkerarbeiten getrennt davon ansetzen, wiederum mit eigener Höchstgrenze.
Wenn deine Nebenkostenabrechnung solche Posten enthält, kannst du oft sogar die anteiligen Kosten daraus übernehmen.

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